Verifizierung bei AV Casino

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Bei AV Casino wird die Standardverifizierung durchgeführt, wenn das gesamte Transaktionsvolumen 1.000 USD/EUR erreicht oder überschreitet. Eine Verifizierung kann außerdem bei einem bedeutenden Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiko, bei Verdacht auf einen Regelverstoß oder aufgrund einer Entscheidung des Personals verlangt werden.
Wann eine Verifizierung erforderlich wird
Neben der allgemeinen Standardschwelle gibt es einen eigenen Auslöser im Zusammenhang mit Auszahlungen. Bei einer Auszahlungsanfrage ab 1.000 USD ist eine Identitätsprüfung erforderlich. Vor einer Auszahlung muss die erforderliche Verifizierung abgeschlossen sein.
Die Schwellen beziehen sich damit auf unterschiedliche Situationen: 1.000 USD/EUR beim gesamten Transaktionsvolumen für die Standardverifizierung und 1.000 USD bei einer entsprechenden Auszahlungsanfrage für die Identitätsprüfung. Weitere Voraussetzungen einer Auszahlung richten sich nach den dafür geltenden Bedingungen.
Welche Dokumente angefordert werden können
Für die Verifizierung können verschiedene Nachweise verlangt werden. Dazu gehören:
- ein Ausweisdokument,
- ein Foto der verwendeten Zahlungskarte,
- ein Selfie mit den angeforderten Dokumenten,
- bei Bedarf ein Adressnachweis,
- bei Bedarf Bank-, Beschäftigungs- oder Steuerunterlagen,
- weitere erforderliche Angaben.
Bei einem Kartenfoto dürfen der CVV und alle Kartenziffern außer den ersten sechs und den letzten vier verdeckt werden. Der Name des Karteninhabers muss sichtbar bleiben.
E-Wallets und anonyme Zahlungsmittel
Bei einem E-Wallet muss die dort verwendete E-Mail-Adresse mit der E-Mail-Adresse übereinstimmen, die bei der Registrierung des Kontos angegeben wurde.
Anonyme Zahlungsinstrumente sind im hier beschriebenen KYC-Kontext nicht zulässig. Dazu gehören anonyme Wallets und die in diesem Zusammenhang genannten Kryptowährungen. Die allgemeinen Regeln zu Zahlungen und Zahlungsmitteln ergänzen diese Identitätsanforderungen.
Identitätszuordnung bei Auszahlungen
Die Identitätszuordnung gilt auch für den Auszahlungsweg. Guthaben eines Nutzers darf nicht auf das Zahlungsinstrument einer anderen Person ausgezahlt werden.
Fragen zur Verifizierung
Wann beginnt die Standardverifizierung?
Die Standardverifizierung wird durchgeführt, wenn das gesamte Transaktionsvolumen 1.000 USD/EUR erreicht oder überschreitet.
Kann auch aus anderen Gründen eine Verifizierung verlangt werden?
Ja. Eine Verifizierung kann auch bei einem bedeutenden Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiko, bei Verdacht auf einen Regelverstoß oder aufgrund einer Entscheidung des Personals verlangt werden.
Welche Dokumente können verlangt werden?
Verlangt werden können ein Ausweisdokument, ein Foto der Zahlungskarte und ein Selfie mit Dokumenten. Bei Bedarf können außerdem ein Adressnachweis, Bank-, Beschäftigungs- oder Steuerunterlagen sowie weitere Angaben angefordert werden.
Welche Kartendaten dürfen auf einem Foto verdeckt werden?
Der CVV und alle Kartenziffern außer den ersten sechs und den letzten vier dürfen verdeckt werden. Der Name des Karteninhabers muss sichtbar bleiben.
Muss die E-Wallet-E-Mail mit dem Konto übereinstimmen?
Ja. Die E-Mail-Adresse des E-Wallets muss mit der E-Mail-Adresse übereinstimmen, die bei der Registrierung verwendet wurde.
Sind anonyme Zahlungsmittel zulässig?
Nein. Anonyme Zahlungsinstrumente, einschließlich anonymer Wallets und der im beschriebenen KYC-Kontext genannten Kryptowährungen, sind nicht zulässig.
Welche Rolle spielt die Verifizierung bei Auszahlungen?
Vor einer Auszahlung muss die erforderliche Verifizierung abgeschlossen sein. Bei einer Auszahlungsanfrage ab 1.000 USD ist außerdem eine Identitätsprüfung erforderlich.
